kiki Ingenieurgesellschaft mbH  Automation Sondermaschinen

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
kiki Ingenieurgesellschaft mbH
- Stand November 2019 -

1. Geltung

1.1
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der kiki Ingenieurgesellschaft mbH (nachfolgend „kiki“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die kiki mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Käufer“ genannt) über die Lieferung und den Verkauf der von ihr hergestellten oder herzustellenden Produkte schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den jeweiligen Auftraggeber, auch dann, wenn sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich gesondert vereinbart werden.

1.2
Hiervon abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritten wird widersprochen, sie finden grundsätzlich keine Anwendung, auch wenn kiki ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn kiki auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin grundsätzlich kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen, es sei denn, kiki stimmt diesen Änderungen ausdrücklich schriftlich zu.

1.3
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S. von § 14 BGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Alle Angebote der kiki sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge, auch wenn sie durch Außendienstmitarbeiter übermittelt werden, gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung und in deren Umfang als angenommen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Bestellungen oder Aufträge werden nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der vorbehaltlosen Leistungserbringung bzw. Lieferung bestellter Produkte angenommen.

2.2
Alleine maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen kiki und ihren Vertragspartner ist der jeweilige schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen, die von kiki oder deren Mitarbeiter bzw. durch von ihr beauftragte Dritte vor Abschluss des jeweiligen Vertrages getätigt werden, sind rechtlich unverbindlich, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich, schriftlich bestätigt werden. Jegliche Ergänzungen und Abänderungen der schriftlich getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.3
Bei Verträgen über die Herstellung und Lieferung individuell nach den Anforderungen des Auftraggebers herzustellender Produkte, ist der Auftraggeber verpflichtet, kiki alle hierzu erforderlichen technischen Vorgaben im Sinne eines Pflichtenheftes bzw. entsprechende Musterteile auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Diese sind Grundlage des jeweiligen Angebots der kiki und des hierauf basierenden Vertragsschlusses.

2.4
Sämtliche Angaben der kiki zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichts- oder Maßangaben, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie zeichnerische Darstellungen derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck im Einzelfall eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und sonstige Abweichungen, die sich in rechtlicher oder technischer Hinsicht als erforderlich oder als technische Verbesserungen darstellen, so wie das Ersetzen von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind grundsätzlich zulässig, soweit hierdurch der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des jeweiligen Produkts nicht eingeschränkt wird. Angaben über Verfügbarkeiten bzw. herzustellende Stückzahlen sind stets ca. Angaben und deshalb nur annähernd maßgeblich. Sie berücksichtigen grundsätzlich nicht Stillstandszeiten aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten und sonstige Ausfallzeiten bspw. aufgrund notwendiger Reparaturen, Austausch von Verschleißteilen etc.

2.5
kiki behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Modellen und sonstiger Unterlagen und Hilfsmittel vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der kiki weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der kiki diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1
Die Preise gelten für die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen der kiki aufgeführten Leistungen und den jeweiligen Lieferungsumfang und verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackungs-, Versand-/Versicherungskosten, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

3.2
Die Preise beruhen auf den bei Vertragsabschluss geltenden Kostenfaktoren. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Kosten von 10 % oder mehr zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Lieferung und/oder Erbringung der Leistung ist kiki berechtigt, den Angebotspreis entsprechend anzupassen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung/ Leistung ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten liegt und dieser nicht auf eine schuldhafte Verzögerung der Lieferung/Leistung durch kiki zurückzuführen ist, für die der Auftraggeber die Beweislast trägt.

3.3
Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Auftraggeber 40 % des Kaufpreises oder der vereinbarten Vergütung unmittelbar nach Vertragsabschluss (in der Regel nach Auftragsbestätigung) sowie weitere 50 % nach Übergabe – bei vereinbarter Versendung gilt der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Dritte – und weitere 10 % nach erfolgter Abnahme, ersatzweise dem Zeitpunkt, zu dem die Abnahme gemäß Ziff. 5.5. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als erfolgt gilt, zu bezahlen.

3.4
Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine hiervon abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen ist. Maßgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Geldeingang bei kiki.

3.5
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.6
kiki ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der kiki durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder mangels Masse nicht eröffnet worden ist.

4. Lieferung und Lieferzeit

4.1
Sämtliche Lieferungen der kiki erfolgen stets ab Werk in 76316 Malsch.

4.2
Die von kiki in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass im Einzelfall ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Dritte.

Sämtliche Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen der kiki beginnen frühestens 4 Wochen nach dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem kiki sämtliche für die Auftragsausführung benötigten Unterlagen und Angaben des Auftraggebers nach Maßgabe von 2.3 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erhalten hat und etwaige mit Vertragsabschluss zu leistende Zahlungen des Auftraggebers bei kiki eingegangen sind.

kiki kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung derselben um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen ihr gegenüber nicht nachkommt, insbesondere bei Zahlungsverzug.

4.4
kiki haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die kiki nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse kiki die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist kiki zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber kiki vom Vertrag zurücktreten.

4.5
kiki ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, kiki erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

4.6
Gerät kiki mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr die Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der kiki auf Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beschränkt.

5. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

5.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist 76316 Malsch.

5.2
Bei vereinbarter Versendung erfolgt die Versandart und die Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen der kiki und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit der Versendung betrauter Dritter auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder kiki noch andere Leistungen (bspw. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aufgrund eines Umstandes, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem kiki versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

5.3
Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch kiki betragen die Lagerkosten 1 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro angefangener Kalenderwoche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringeren Lagerkosten bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.

5.4
Die Sendung wird von kiki nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten bspw. gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

5.5
Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

  • die Lieferung und, sofern kiki auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
  • kiki dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Bestimmung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
  • seit der Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat, bspw. gelieferte Anlagen oder Anlagenteile in Betrieb genommen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation 6 Werktage vergangen sind, und
  • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der kiki angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

6. Gewährleistung

6.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme vorgesehen ist, ab der Abnahme, ersatzweise ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kaufsache nach Maßgabe von Ziff. 5.5. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als abgenommen gilt.

6.2
Die von kiki gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn kiki nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 7 Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen 7 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes oder näherer Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form zugegangen ist. Auf Verlangen der kiki ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an kiki zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet kiki die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht hinsichtlich etwaiger Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort der ursprünglichen Anlieferung bzw. dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

Bei Sachmängeln ist kiki nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der kiki, kann der Auftraggeber unter den in Ziff. 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen genannten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

6.4
Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die kiki aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird kiki nach ihrer Wahl ihre etwaigen Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller oder Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen kiki bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

6.5
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der kiki den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

6.6
Soweit Gegenstand der Beauftragung der kiki nach Vorgaben des Auftraggebers herzustellende Anlagen, Anlagenteile oder sonstige Produkte sind, deren Herstellung und Inbetriebnahme nicht standardisierten Vorgaben unterliegt, sind nach erfolgter Installation und Inbetriebnahme beim Auftraggeber üblicherweise nachträgliche Optimierungs- und Anpassungsarbeiten erforderlich, die von kiki, soweit möglich, im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Derartige Arbeiten unterliegen grundsätzlich einer gesonderten, zu vereinbarenden Vergütung und stellen keine Nachbesserung dar. Gleiches gilt für den Austausch von Verschleißteilen wie Führungen, Sicherungen, Dichtungen, Filter und ähnliche Teile.

7. Schutzrechte

7.1
kiki steht nach Maßgabe dieser Bestimmung dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

7.2
Für den Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird kiki nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen von Ziff. 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

7.3
Bei Rechtsverletzungen durch von kiki gelieferten Produkten anderer Hersteller wird kiki nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen kiki bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses Abschnittes nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

7.4
Sofern kiki Produkte nach Zeichnungen, Abbildungen, Musterteilen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers herstellt, hat der Auftraggeber dafür einzustehen, dass durch die Herstellung, Lieferung und Nutzung dieser Produkte keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und kiki insoweit umfassend von etwaige Ansprüchen Dritten freizustellen; es ist in diesem Fall ausschließlich Sache des Auftraggebers, im erforderlichen Umfang Schutzrechtsrecherchen durchzuführen. Ansprüche des Auftraggebers gegen kiki sind im Übrigen auch dann ausgeschlossen, soweit eine Schutzrechts- oder Urheberrechtsverletzung dadurch verursacht wird, dass die von kiki gelieferte Ware nachträglich vom Auftraggeber oder auf dessen Veranlassung durch Dritte verändert oder in Verbindung mit nicht von kiki hergestellten oder gelieferten Produkten eingesetzt wird.

8. Schadens- und Aufwendungsersatz

8.1
Die Haftung der kiki auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und Unerlaubter Handlung ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt.

8.2
kiki haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von kiki oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der kiki beruhen. kiki haftet auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der kiki, eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der kiki beruhen. kiki haftet weiter für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) durch kiki, eines gesetzlichen Vertreters der kiki oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

kiki haftet ebenso für Schäden, die auf einer von kiki im Einzelfall erklärten Garantie (Zusicherung) beruhen oder sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit sie zwingend ist, ergeben.

Rechte des Auftraggebers nach den §§ 478, 479 BGB bleiben im Übrigen durch die Regelungen in diesem Abschnitt unberührt.

8.3
Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der kiki bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den kiki bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.

8.4
Die Haftung der kiki auf Schadensersatz gemäß vorstehendem Absatz 8.3 ist der Höhe nach im Übrigen auf den Betrag der bei Vertragsschluss maßgeblichen Versicherungssumme der von kiki unterhaltenen Haftpflichtversicherung beschränkt, der dem Auftraggeber auf Verlangen bekannt gegeben wird.

8.5
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 8.3 u. 8.4 verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1
Lieferungen der kiki erfolgen ausnahmslos unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der von kiki gelieferten Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine sämtlichen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung gegenüber kiki erfüllt hat.

9.2
Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang mit anderen Sachen verbinden oder vermischen, sie bearbeiten oder veräußern. Er darf solche Ware insbesondere nicht verpfänden oder sicherungsübereignen.

9.3
Wird Vorbehaltsware mit anderen Sachen untrennbar vermischt oder vermengt bzw. so mit einer anderen Sache verbunden, dass sie deren wesentlicher Bestandteil wird, so besteht Einvernehmen darüber, dass kiki an der neuen Sache Miteigentum mit dem Anteil erwirbt, der dem Verhältnis des Einkaufswerts der Vorbehaltsware zum gesamten Verkaufswert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht.

9.4
Wird Vorbehaltsware Gegenstand eines Kauf-, Werk- oder sonstigen Vertrages des Auftraggebers mit einem Dritten, aufgrund dessen dieser an ihr Eigentum erwerben soll, so tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Ansprüche auf die Gegenleistung in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware zzgl. eines pauschalen Aufschlags von 15 % für Zinsen und Kosten an kiki ab, die diese Abtretung annimmt. Der Auftraggeber darf mit seinem Vertragspartner ein Abtretungsverbot nicht vereinbaren und seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt liefern; auf Verlangen hat er kiki seinen Vertragspartner zu benennen und die zur Verfolgung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Auftraggeber unbeschadet der Befugnis von kiki, die Forderung selbst einzuziehen, ermächtigt.

9.5
Von Pfändungen und sonstigen Zugriffen auf die Vorbehaltsware Dritter ist kiki unverzüglich vom Auftraggeber zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der Sicherheit von kiki den Gesamtbetrag ihrer Forderungen gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, so gibt kiki insoweit auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten ihrer Wahl frei.

10. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich über sämtliches Know-How und Geschäftsgeheimnisse der kiki, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Er hat alle zumutbaren Vorkehrungen dafür zu treffen, dass weder das Know-How noch die Geschäftsgeheimnisse von kiki verletzt und ausschließlich im Zusammenhang mit dem von ihm erteilten Auftrag und der vertragsgemäßen Nutzung der von kiki gelieferten Ware verwendet werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis einschließlich der Zahlungspflicht ist 76316 Malsch.

11.2
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen kiki und ihren jeweiligen Vertragspartnern ist 76316 Malsch. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Sitz ins Ausland verlegt hat oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. kiki ist in jedem Fall auch berechtigt, den Vertragspartner an dessen Sitz zu verklagen.

11.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.4
Soweit der jeweilige Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.